Helferleistungen
Der TTC Lautzkirchen ist darauf angewiesen, dass seine Mitglieder durch Helferleistungen den Verein unterstützen. Deshalb gilt ab 2023 bis zur Jahreshauptversammlung folgende Regelung:
"Alle erwachsenen, aktiven Mitglieder verpflichten sich zum Arbeitseinsatz bei Veranstaltungen des Vereins oder anderer Tätigkeiten für den Verein. Jedes erwachsene, aktive Mitglied hat jährlich eine Gesamtarbeitsstundenzahl von mindestens 10 Zeitstunden zu erbringen. Verantwortlich für die Erfassung der Arbeitsstunden ist der Organisationsleiter. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird 1/10 des Jahresbeitrages angerechnet und zusammen mit dem Jahresbeitrag eingezogen. Bei Wegfall von Aktivitäten zur Erbringung von Helferleistungen, kann durch die Jahreshauptversammlung die Stundenanzahl für alle Mitglieder reduziert werden. In begründeten Einzelfällen, kann die Stundenanzahl eines einzelnen Mitgliedes durch Vorstandsbeschluss reduziert werden. Der Vorstand veröffentlicht die Liste der Tätigkeiten, welche als Helferleistungen anerkannt werden sowie Beispiele von begründeten Einzelfällen."
Helferleistung (Beispiele) | Anrechnung |
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Feste (Halloween, Altstadtfest, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Neujahrsempfang) | Anzahl der Stunden |
Jugendarbeit (Training, Wettkampf, Schul AG) | Anzahl der Stunden |
Organisation externer Sportveranstaltungen ( STTB-Cup, Mini-Meisterschaften) | Anzahl der Stunden |
Organisation interner Sportveranstaltungen (Vereinsmeisterschaften, Brettchenturnier) | Anzahl der Stunden |
Vorstandsarbeit (Sitzungen, delegierte Tätigkeiten an andere Mitglieder) | Anzahl der Stunden |
Mannschaftsführer | 4 Stunden |
Teilnahme Jahreshauptversammlung | 1 Stunde |
Organisation von Spieltagsessen im Foyer | 1 bis 3 Stunden |
Gerätepflege (Aktion Plattenreinigung) | 1 Stunde |
Austeilung Vereinszeitung | Anzahl der Stunden |
Beispiele |
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Gesundheitliche Probleme |
Wohnort |
Ehrenmitgliedschaft |