Helferleistungen

Der TTC Lautzkirchen ist darauf angewiesen, dass seine Mitglieder durch Helferleistungen den Verein unterstützen. Deshalb gilt ab 2023 bis zur Jahreshauptversammlung folgende Regelung:

"Alle erwachsenen, aktiven Mitglieder verpflichten sich zum Arbeitseinsatz bei Veranstaltungen des Vereins oder anderer Tätigkeiten für den Verein. Jedes erwachsene, aktive Mitglied hat jährlich eine Gesamtarbeitsstundenzahl von mindestens 10 Zeitstunden zu erbringen. Verantwortlich für die Erfassung der Arbeitsstunden ist der Organisationsleiter. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird 1/10 des Jahresbeitrages angerechnet und zusammen mit dem Jahresbeitrag eingezogen. Bei Wegfall von Aktivitäten zur Erbringung von Helferleistungen, kann durch die Jahreshauptversammlung die Stundenanzahl für alle Mitglieder reduziert werden. In begründeten Einzelfällen, kann die Stundenanzahl eines einzelnen Mitgliedes durch Vorstandsbeschluss reduziert werden. Der Vorstand veröffentlicht die Liste der Tätigkeiten, welche als Helferleistungen anerkannt werden sowie Beispiele von begründeten Einzelfällen."

Folgende Helferleistungen werden angerechnet:
Helferleistung (Beispiele) Anrechnung
Feste (Halloween, Altstadtfest, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Neujahrsempfang) Anzahl der Stunden
Jugendarbeit (Training, Wettkampf, Schul AG) Anzahl der Stunden
Organisation externer Sportveranstaltungen ( STTB-Cup, Mini-Meisterschaften) Anzahl der Stunden
Organisation interner Sportveranstaltungen (Vereinsmeisterschaften, Brettchenturnier) Anzahl der Stunden
Vorstandsarbeit (Sitzungen, delegierte Tätigkeiten an andere Mitglieder) Anzahl der Stunden
Mannschaftsführer 4 Stunden
Teilnahme Jahreshauptversammlung 1 Stunde
Organisation von Spieltagsessen im Foyer 1 bis 3 Stunden
Gerätepflege (Aktion Plattenreinigung) 1 Stunde
Austeilung Vereinszeitung Anzahl der Stunden
 
Beispiele für begründete Einzelfälle sind:
Beispiele
Gesundheitliche Probleme
Wohnort
Ehrenmitgliedschaft
 
Die oben aufgeführte Regelung entspricht in der Satzung "§ 7 Pflichten der Mitglieder". Dieser Paragraph wurde auf der JHV 2022 aktiviert. Er wird auf der JHV 2023 in modifizierter Form zur Abstimmung gebracht werden, um die Satzung für diesen Paragraphen zu ändern. Zusätzlich wird auf der JHV eine ausführliche Helferleistungsordnung zur Abstimmung gebracht werden.

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